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Beglaubigte Übersetzung vom Profi seit 1995

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Beglaubigte Übersetzung für Gerichte, Ämter und Behörden: 100% anerkannt

Für Gerichte, Ämter­
und Behörden

100% Anerkannt

Kontakt und Qualifikation

Wenn Sie noch Fragen haben, auf die Sie weder in der Rubrik FAQ noch unter Ablauf in 5 Schritten Antworten gefunden haben, können Sie hier bequem und schnell Kontakt aufnehmen. Beschreiben Sie im Feld Anmerkungen kurz, was genau Sie wissen möchten. Eine Antwort erhalten Sie während der Bürozeiten in der Regel kurzfristig innerhalb von ein bis zwei Stunden.

Im Document Shop steht eine Reihe von Festpreisangeboten zu Standardurkunden zur Auswahl. Falls Ihre Urkunde nicht dabei ist, nutzen Sie bitte das Anfrageformular für die Einholung eines kostenlosen Angebots.

Ihre allgemeine Anfrage

Zulässige Dateiformate: jpg, jpeg, pdf (max. 10 MB)

Kontakte für andere Sprachen

Falls Sie ein Dokument aus einer anderen Sprache als Englisch ins Deutsche übersetzen lassen müssen oder eine beglaubigte Übersetzung einer deutschen Urkunde in eine andere Sprache als Englisch benötigen, dann können Sie über die bundesweite Datenbank aller in Deutschland allgemein ermächtigten / vereidigten / beeidigten Übersetzerinnen und Übersetzer Kontakt mit dem passenden Experten für Ihr Übersetzungsprojekt herstellen :- )

Das goldene Prägesiegel ist bei SL·Translations nicht das einzige Special Feature, das dieses Online-Übersetzungsbüro für beglaubigte Übersetzungen von anderen abhebt!

Sie müssen Ihr Abiturzeugnis, Führungszeugnis, Ihre Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde oder vielleicht auch ein Scheidungsurteil übersetzen und beglaubigen lassen und möchten sich hierüber allgemein informieren? Dann klicken Sie einfach auf Ihr Dokument, und Sie gelangen zu der jeweiligen Schwerpunktseite mit vielen interessanten Hintergrundinfos!

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KONTAKTINFO

SL·Translations
Beglaubigte Übersetzungen

Stephanie Lönnies
Bülowstr. 25
40476 Düsseldorf

E-Mail:
info@sltranslations-beglaubigte-uebersetzungen.de
Website:
sltranslations-beglaubigte-uebersetzungen.de

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QUALIFIKATION

Staatlich gepr. Dolmetscherin und Übersetzerin für die englische Sprache
Seit 1995 ermächtigt durch die Präsidentin des OLG Düsseldorf und befugt zur Bescheinigung der Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen

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ERREICHBARKEIT

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. und Do. 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr
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